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Online-Casting oder Karteiauswahl: kostenloses Vorabauswahl, bei exkl.Castingauftrag auch kostenloses Vorcasting

sonst Vorcasting 50€ pro Stunde

Darstelleroptionierung: 5,- € pro Darsteller

Vermittlungsgebühr: 20% von Darstellergage und Buyout (mindestens 100,- €)

Sevices, wie Buchen, Umbuchen, Ändern, Genehmigungen, Grössen Abfragen, Nachbearbeiten etc. 50€ pro Stunde

Live-Casting - Street-Casting - Video-Casting: auf Anfrage

Die Preise verstehen sich zzgl. 19% MwSt.
Bei Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.





Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Die nachfolgenden Bedingungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Darstellern, der Agentur, bzw. den subagenturen und dem jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen schriftlich getroffen werden. Die Agentur, ihre Darsteller und ihre Kunden sollen hierdurch vor branchenunüblichen Erwartungen und Forderungen geschützt werden.

§ 1 Buchungsgrundlagen
Die Agentur stars und sternchen vermittelt Darsteller für Foto- und Filmproduktionen. Die Agentur
stars und sternchen wurde von den Darstellern ermächtigt, in deren Namen verbindliche Erklärungen gegenüber den Kunden abzugeben. Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes vereinbart wird. Der Kunde schuldet der Agentur die Vermittlungsgebühr. Die Gebühr schuldet der Kunde der Agentur auch für Folgebuchungen. Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur sind unzulässig.

§ 2 Buchungsmodalitäten
Optionsbuchungen:Optionsbuchungen sind termin-verbindliche, jedoch provisorische Buchungen. Sie verfallen, werden sie nicht spätestens 3 Werktage vor Arbeitsbeginn vom Auftraggeber in eine schriftliche Festbuchung umgewandelt. Optionen werden in der Reihenfolge ihrer Anmeldung notiert.  Bei Verfall einer Optionsbuchung tritt die nachfolgend erteilte Option an ihre Stelle.
Festbuchungen: Festbuchungen sind grundsätzlich für beide Seiten verbindlich. Eine Festbuchung kann nur aus wichtigem Grund annulliert werden,insebesondere bei Kindern. Die Annullierung ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen, nachdem der Kund
e Kenntnis vom Vorliegen des wichtigen Grundes erhalten hat. Die Annullierung hat spätestens so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind. Tages- und Stundenbuchungen sind spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn zu annullieren.
Wetterbuchungen: Wetterabhängige Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Darstellers möglich und in jedem Fall als solche zu deklarieren. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Absprache mit der Agentur. Annullierungen von wetterbedingten Buchungen müssen bis spätestens 10 Uhr am Dreh- bzw. Aufnahmetag in der Agentur eingegangen sein.

§ 3 Gebühren im Falle einer Annullierung
Werden die für eine Annullierung in § 2 genannten Fristen eingehalten, beschränkt sich der Vergütungsanspruch auf 50 % des vereinbarten Honorars zzgl. 50% der Agenturprovision. Bei Nichteinhaltung dieser Fristen wird das volle Honorar zzgl. Agenturprovision fällig

§ 4 Arbeitszeiten
Die Arbeitszeit einer Ganztagsbuchung beträgt 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden.Bei Kindern gelten die Bestimmungen des Gewerbeaufsichtsamt. Die angegebenen Zeiten verstehen sich jeweils einschließlich der benötigten Zeit für Haar/Make-Up und Styling. Eventuelle Fitting-Termine bzw. sonstige Extras werden nach Absprache kalkuliert. Overtime ist nach einer Kulanzzeit von 30 Minuten mit 10% des Tageshonorars pro angefangener Stunde zu vergüten. An- und Abfahrten gelten nicht als Arbeitszeit, sofern sich Aufenthaltsort des Darstellers und Ort der Produktion in der selben Stadt befinden. Buchungen, die eine Anreise des Darstellers erfordern, werden nach anfallenden Reisekosten abgerechnet.
Anfallende Genehmigungen übernimmt die Produktion, soweit nicht anders vereinbart. Die Agentur
stars und sternchen ist nur Vermittler, aber kein Arbeitgeber.

§ 5 Buyout
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Modellhonorar keine Nutzungsrechte abgetreten.
Eine Abtretung der Nutzungsrechte (Buyout) erfolgt gesondert für einen vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt, die vereinbarte Nutzungsform und den Nutzungszeitraum. Eine Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, jedoch spätestens 3 Monate nach Erstellung der Aufnahmen.
Eine digitale Speicherung der Aufnahmen ist grundsätzlich nicht gestattet und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung und unter konkreter Angabe des Verwendungszwecks möglich.
Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.

§ 6 Bezahlungsmodalitäten/ Extras
Die Bezahlung der Gagen der Darsteller, wenn sie von der Agentur als durchlaufender Posten gebucht werden sollen, müssen innerhalb eines Monats bezahlte werden, sonst werden Extragebühren von 5% pro Monat fällig

Unkosten, wie Porto, Kopien, Strom, Catering, weitere Bänder und andere Ausgaben werden extra berechnet.

Assistenten/ Gegenspieler werden mit 20€ die Stunde vergütet, wenn sie gebraucht werden


§ 7 Darstellerversicherung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Darsteller in üblichem Umfang für die Dauer der Produktion (An- und Abreise inklusive) zu versichern. Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für den Darsteller abzuschließen. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist der Darsteller berechtigt, seine Leistung zu verweigern, und erhält ein Ausfallhonorar in Höhe von 70% des vereinbarten Gesamthonorars.

§ 8 Reklamationen
Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Sodann ist das Modell ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Bei berechtigten Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht für dieses Modell. Werden mit dem Modell dennoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche berechtigte Reklamation.
Bei schuldhafter Verspätung des Modells (Verschlafen, Verpassen des Flugzeuges etc. ) hat das Modell entsprechend länger zu arbeiten oder einen Abstricht der Gage hinzunehmen.

§ 9 Haftung/Schadensersatzansprüche
Eine Gewährleistung für ein bestimmtes Ergebnis ihrer Leistungen und der Leistungen der vermittelten Personen übernimmt
stars und sternchen nicht. Insbesondere haftet stars und sternchen nicht für Verluste, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder für alle sonstigen Folgeschäden, die dem Auftraggeber aufgrund von Ausfall oder Nichterscheinen des Darstellers entstehen. Solche Ansprüche sind ausschließlich gegenüber dem Darsteller geltend zu machen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen den Darsteller mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
Soweit es die Leistungen der Agentur selbst betrifft, ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

§ 10 Schlussbestimmungen
Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz der Agentur
stars und sternchen,München.
Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

 

 für darsteller

die bewerbung und das casting sind kostenlos.
bei vermittlung ohne provision durch die produktion oder eine andere casting- oder vermittlungsagentur erheben wir eine provision von der gage des darstellers  von 10% der gage incl. buyout.
fotos und layouts können gekauft oder nachbestellt werden. ein print kostet 3 € ab 3 identischen prints 7 €.
wir besetzen und buchen über handy oder e-mail. bitte dafür sorgen, dass diese immer aktuell sind und in regelmässigen abständen eingesehen werden.

1.) kinder brauchen für jegliche tätigkeiten in den medien, ob foto, doku oder film eine genehmigung vom gewerbeaufsichtsamt (jugendamt/attest/erlaubnis der erziehungsberechtigten). die produktion ist für die einhaltung der gesetzlichen bestimmungen verantwortlich.

2.) die produktion, deren vertreter oder der aufftraggeber müssen sich um genehmigungen und anträge kümmern, es sei denn es wird anders vereinbart. die kosten für genehmigungen betragen € 30 pro darsteller und 50€ pro stunde wenn weitere serviceleistungen in anspruch genommen werden. anfallende arztkosten und fahrtkosten sind extra  mit der produktion zu verrechnen.

3.) der darsteller hält seine lohnsteuerkarte zur abrechnung bereit, bzw. schreibt eine rechnung an den auftraggeber.

4.) reise und fahrtkosten müssen ab 40 km von der produktion übernommen werden, das gilt nicht für castings

5.) die agentur ist nur vermittler, nicht aber arbeitgeber.


 

Pauline Pauli*s casting und laden in der borstei | info@pauline-pauli.de